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BGH, 17.02.1983 - IX ZR 22/82 |
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- Wolters Kluwer
Bestimmung von Anfangsvermögen und Endvermögen zur Durchführung des Zugewinnausgleichs - Berücksichtigung des gesamten Anfangsvermögens bei der Umrechnung zum Ausgleich des Kaufkraftschwundes - Konkrete Berechnung nach Maßgabe der Preisindizes der Lebenshaltung - ...
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.11.1973 - IV ZR 147/72
Ermittlung des Anfangsvermögens; Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes
Auszug aus BGH, 17.02.1983 - IX ZR 22/82
Um die allein durch den Kaufkraftschwund des Geldes eingetretene nominale Wertsteigerung des Vermögens (= unechter Zugewinn) auszuschalten, hat das Berufungsgericht den Wert des Anfangsvermögens nach den in BGHZ 61, 385 entwickelten Grundsätzen umgerechnet.Etwas anderes läßt sich auch aus BGHZ 61, 385 nicht herleiten.
Die nach BGHZ 61, 385 vorzunehmende Umrechnung des Wertes des Anfangsvermögens bezweckt, die nur der Bezeichnung nach gleichen Wertmesser für das Anfangs- und Endvermögen auch real vergleichbar zu machen.
Der Senat ist aufgrund der getroffenen Feststellungen nicht in der Lage, den Wert des Anfangsvermögens entsprechend den in BGHZ 61, 385 dargelegten Grundsätzen selbst zu berechnen.
- BGH, 18.09.1961 - VII ZR 118/60
Wertersatz bei Bereicherung
Auszug aus BGH, 17.02.1983 - IX ZR 22/82
Ein solcher Anspruch entsteht jedoch erst, wenn feststeht, daß der mit den Dienstleistungen bezweckte Erfolg nicht eintritt (vgl. BGHZ 35, 356, 358). - BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 525/80
Einbeziehung einer Kriegsopferrente in den Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 17.02.1983 - IX ZR 22/82
Das Endvermögen umfaßt die dem Ehegatten bei Beendigung des gesetzlichen Güterstandes zustehenden rechtlich geschützten Positionen von wirtschaftlichem Wert, mithin neben seinen Sachen alle ihm zustehenden objektiv bewertbaren Rechte, die am Stichtag bereits entstanden sind (BGH FamRZ 1981, 239 = NJW 1981, 1038 und öfter).
- BGH, 22.04.1966 - IV ZR 58/65
Grobe Unbilligkeit eines Ausgleichsanspruchs
Auszug aus BGH, 17.02.1983 - IX ZR 22/82
Ob ein solcher Fall vorliegt, wird das Berufungsgericht unter Berücksichtigung der in BGHZ 46, 343 dargestellten Grundsätze zu entscheiden haben. - BGH, 20.12.1972 - IV ZR 161/71
Berücksichtigung der Einkommens- und Erwerbsverhältnisse der Ehegatten und ihrer …
Auszug aus BGH, 17.02.1983 - IX ZR 22/82
Die Revision macht zutreffend geltend, daß auch nicht verschuldete Umstände wirtschaftlicher Natur, insbesondere die Einkommens- und Erwerbsverhältnisse der Ehegatten, eine grobe Unbilligkeit im Sinne des § 1381 BGB begründen können (vgl. BGH NJW 1973, 749). - BGH, 22.11.1974 - IV ZR 73/73
Ermittlung des Anfangsvermögens; Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes
Auszug aus BGH, 17.02.1983 - IX ZR 22/82
Der Bundesgerichtshof hat in WM 1975, 28 klargestellt, daß bei der Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes des Geldes nicht einzelne Gegenstände aus dem Anfangsvermögen herausgegriffen werden dürfen, vielmehr auf das gesamte Anfangsvermögen abzustellen und für dieses der Wert zu berechnen ist, der ihm infolge des Kaufkraftverlustes des Geldes bei Beendigung des Güterstandes zukommen würde. - BGH, 28.10.1982 - IX ZR 85/81
Anspruch auf Zugewinnausgleich bei Ehescheidung - Berechnung des Endvermögens der …
Auszug aus BGH, 17.02.1983 - IX ZR 22/82
Dazu können auch schuldrechtliche Nutzungsrechte zählen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1982 - IX ZR 85/81 -).
- BGH, 09.06.1983 - IX ZR 56/82
Berücksichtigung einer Übergangsbeihilfe nach Beendigung des Dienstverhältnisses …
Künftige Ansprüche, deren Entstehung ungewiß ist, gehören nicht zum Endvermögen (BGH Urteil vom 17. Februar 1983 - IX ZR 22/82). - BGH, 13.10.1983 - IX ZR 106/82
Berechnung des Zugewinnausgleichs bei Anfangsvermögen "null"; Ausgleich des …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß ein nur scheinbarer (unechter) Zugewinn beim Ausgleich unberücksichtigt bleiben (BGHZ 61, 385; BGH, Urteil vom 22. November 1979 - IV ZR 73/73 = WM 1975, 28; Urteil vom 17. Februar 1983 - IX ZR 22/82 -, nicht veröffentlicht). - OLG Hamm, 25.10.1983 - 1 UF 326/81
Berechnung des Anfangsvermögens und Endvermögens für einen Zugewinnausgleich; …
Durch Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17. Februar 1983 (IX ZR 22/82 - BGHF 3, 888) ist auf die Revision des Beklagten das vorgenannte Urteil des Senats im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben worden, als zum Nachteil des Beklagten entschieden worden ist.